Der Einzelne und die organisierte Gruppe
In: Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse 1956,8
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In: Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse 1956,8
In: Sozialstaatspostulat und gesellschaftlicher status quo, S. 121-187
In: Neue Erziehung im Kindergarten, Band 41, Heft 5, S. 93-94
ISSN: 0323-3022
In: Aspekte Themenzentrierter Interaktion
In: Menschliche Autonomie, S. 167-183
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Feststellung, daß der Einzelne ohne das Beziehungssystem, in das er hinein verwoben ist, nicht erfaßt und verstanden werden kann. Deshalb ist die Gruppe nicht die Summe der Beteiligten, sondern ein Resultat der Wirkkräfte der Einzelnen. In jeder Gruppe erfolgt ein Normierungsprozeß in bezug auf Ansichten und Handlungen. Diese normativen Kräfte in der Gruppe und die damit verbundenen Regeln führen zu einer Meinungskonformität und zu einer Uniformität der Handlungsweisen. Es ist an den einzelnen Gruppenbeteiligten, darüber zu beschließen, ob und in welchem Maße er/sie sich in die Gruppe integrieren möchte bzw. will oder kann. Die Neigung zur Konvergenz, die in der Gruppe zu beobachten ist, fördert statische Tendenzen. Es wird in der Gruppe als Aufgabe eines jeden angesehen, über den Spielraum der Freiheit zu wachen, der ihm zumindest eine teilweise Autonomie beläßt. In der Gruppe findet die Autonomie der Beteiligten nicht nur an den Anderen, sondern auch an den eigenen narzißtischen und identifikatorischen Bedingungen ihre Grenzen. Am Beispiel einer Psychotherapiegruppe werden Struktur und Ziele der Gruppe erläutert. Das Gruppenmilieu gestattet es, den Beteiligten gleichzeitig die sozialen Gesetzmäßigkeiten innerhalb eines sozialen Systems, aber auch die darin möglichen Freiheitsgrade aufzuzeigen. Wie immer auch ein Gruppenmodell aussehen mag, stets geht daraus hervor, daß eine gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder besteht. (ICA)
In: Eichholzbrief: Beitr. zur polit. Bildung u. Information für unsere Mitarb., Teilnehmer u. Förderer, Heft 4, S. 13-24
ISSN: 0013-2497, 0935-1426
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 39, Heft 3, S. 525
ISSN: 0028-3320
In: SWP-Studie, Band S 34
'Bangladesch ist nach Indonesien und Pakistan das drittgrößte mehrheitlich muslimische Land der Welt. Aufgrund seiner starken säkularen Staatstradition und dem in der Gesellschaft dominierenden gemäßigten Sufi-Islam ist das Land grundsätzlich ein Beispiel für die Vereinbarkeit von Islam und Demokratie. Seit Mitte der 1970er Jahre nimmt jedoch der Einfluss islamistischer Kräfte zu. Im August 2005 verdeutlichten über 400 Bombenexplosionen das Gefahrenpotential islamistischer Militanz. Islamistische Parteien konnten sich trotz geringer Stimmenanteile fest im politischen System verankern und muslimische Wohlfahrtsfahrtsorganisationen haben ihren gesellschaftlichen Einfluss ausgeweitet. Schwache Staatlichkeit und autoritäre Machtpolitik sind die wichtigsten Ursachen für die gewachsene Bedeutung islamistischer Gruppen. Die grassierende Korruption schwächt die Leistungsfähigkeit des Sicherheitsapparats und des Rechtswesens. Der Staat versagt bei der Armutsbekämpfung und der Bereitstellung sozialer Dienstleistungen. Zudem haben sowohl wechselnde Militärregime als auch gewählte Regierungen den politischen Islam zu ihrem Machterhalt instrumentalisiert. Eine Zunahme islamistischer Anschläge könnte den ohnehin schwachen Staat weiter destabilisieren und darüber hinaus vom Militär als Vorwand genutzt werden, um seine Rolle im politischen System auszubauen. Ein Zuwachs fundamentalistischer Tendenzen innerhalb des politischen Islam würde den Raum für Pluralismus einschränken und so ebenfalls die fragile demokratische Entwicklung gefährden. Bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Bangladesch sollten politische Fragen stärker als bisher berücksichtigt werden und zusätzlich spezielle Maßnahmen zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingeleitet werden.' (Autorenreferat)